Privatleistungen:
Individuelle Gesundheitsleistungen für Ihr Kind

Bestimmte medizinische Leistungen werden nicht von allen Krankenkassen standardmäßig übernommen, sind aber für die Gesundheit Ihres Kindes sinnvoll. Dazu zählen zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen, spezielle Sehtests oder Gesundheitsatteste. Diese Leistungen rechnen wir nach der Gebührenordnung für Ärzte ab, viele Krankenkassen erstatten die Kosten jedoch ganz oder teilweise.

Das müssen Sie wissen

Information zu Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL):
Folgende Leistungen werden nicht in jedem Fall von den Krankenkassen übernommen, dürfen aber laut Berufsverordnung auch nicht kostenlos angeboten werden (§ 12 der Berufsordnung-Ärzte).

Gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) stellen wir Ihnen die Leistung in Rechnung. Teilweise werden die Kosten im Nachhinein von den Krankenkassen übernommen.

Unsere Privatleistungen im Überblick

  • Bescheinigungen und Atteste zur Vorlage bei Institutionen (Kindergarten, Schule, Krankenkasse, Behörde…)
  • Gesundheits- oder Sportatteste
  • Amblyopiescreening* (Sehtest für Säuglinge und Kleinkinder)

  • Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen* (U10, U11 und J2)

  • Erstellung von Ersatzdokumenten etwa bei Verlust von Impfpass oder Vorsorgeheft
  • Blutentnahme ohne medizinischen Grund auf Wunsch der Eltern

* Je nach Krankenkasse kostenlose Leistung oder IGeL