Privatleistungen:
Individuelle Gesundheitsleistungen für Ihr Kind
Bestimmte medizinische Leistungen werden nicht von allen Krankenkassen standardmäßig übernommen, sind aber für die Gesundheit Ihres Kindes sinnvoll. Dazu zählen zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen, spezielle Sehtests oder Gesundheitsatteste. Diese Leistungen rechnen wir nach der Gebührenordnung für Ärzte ab, viele Krankenkassen erstatten die Kosten jedoch ganz oder teilweise.
Das müssen Sie wissen
Information zu Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL):
Folgende Leistungen werden nicht in jedem Fall von den Krankenkassen übernommen, dürfen aber laut Berufsverordnung auch nicht kostenlos angeboten werden (§ 12 der Berufsordnung-Ärzte).
Gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) stellen wir Ihnen die Leistung in Rechnung. Teilweise werden die Kosten im Nachhinein von den Krankenkassen übernommen.
Unsere Privatleistungen im Überblick
* Je nach Krankenkasse kostenlose Leistung oder IGeL


